Weiterbildung an den Hochschulen
Neue Kompetenzen gewinnen, Qualifikationen erweitern – die Chance individueller Studien- und Berufswege
Wer berufstätig ist oder bereits Berufserfahrung gesammelt hat, kann durch einen weiterbildenden Studiengang oder ein weiterbildendes Angebot neue Kompetenzen erwerben oder seine Qualifikationen erweitern. Weiterbildende Studiengänge werden häufig berufsbegleitend als Teilzeitstudium oder auch als Fernstudium angeboten, so dass Beruf und Studium miteinander vereinbar sind.
Es gehört zu den Aufgaben der Hochschulen, ein entsprechendes Angebot bereitzustellen (§ 2 Abs. 3 HochSchG). In Weiterbildungsstudiengängen verleiht die Hochschule in der Regel einen Mastergrad, bei Weiterbildungsangeboten können Zertifikate erworben werden.
Die Hochschulen erheben für ihre weiterbildenden Studiengänge und Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung Gebühren in Höhe eines festgesetzten staatlichen Rahmens oder private marktgerechte Entgelte. Die Einnahmen, die dadurch erzielt werden, verbleiben vollständig bei den Hochschulen.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen kann in der Regel, wer ein erstes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und Berufserfahrung von mindestens einem Jahr erworben hat. Die Einführung der gestuften Studienstruktur – Bachelor und Master – hat dazu geführt, dass Bachelorabsolventinnen und -absolventen ein früher Einstieg in den Beruf offensteht. Nach einer Phase der Berufstätigkeit bieten weiterbildende Studiengänge die Möglichkeit, sich an den Hochschulen gezielt weiter zu qualifizieren, um Karrierechancen zu erhöhen oder neue berufliche Wege zu gehen.
Personen ohne ersten Hochschulabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen (§ 35 Abs. 1 HochSchG) zu weiterbildenden Studiengängen zugelassen werden. Die Voraussetzungen sind:
- Hochschulzugangsberechtigung (§ 65 Abs. 1 und Abs. 2; siehe hierzu auch „Öffnung der Hochschulen“)
- mindestens dreijährige einschlägige qualifizierte Berufserfahrung
- erfolgreiches Bestehen einer Eignungsprüfung vor Studienbeginn.