Hochschulzugang in Rheinland-Pfalz

Der Zugang zu einem Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, setzt grundsätzlich voraus:

  • das Zeugnis der Hochschulreife oder ein anderes Zeugnis, das zum Studium an einer Hochschule berechtigt sowie ggf.
  • den Nachweis einer besonderen Vorbildung oder Tätigkeit oder einer Eignungsprüfung, soweit dies in den entsprechenden Studienplänen und Prüfungsordnungen für den gewählten Studiengang vorgeschrieben ist.
  • Für die Verwaltungsfachhochschulen bestehen besondere Zugangsbedingungen.

Vor Aufnahme des Studiums an einer Hochschule für angewandte Wissenenschaften soll in einzelnen Studiengängen eine einschlägige praktische Vorbildung nachgewiesen werden. Soweit diese nicht Zugangsvoraussetzung für die auf das Studium vorbereitende Schulbildung oder deren Bestandteil ist, werden Art und Dauer durch die Prüfungsordnungen festgelegt. Diese können vorsehen, dass der Nachweis ganz oder teilweise während des Studiums erbracht werden kann.

Folgende Bestimmungen sind zusätzlich zu beachten:

  • die Vergabe von Studienplätzen in Fächern mit Zulassungsbeschränkungen,
  • Studienpläne und Prüfungsordnungen, nach denen für bestimmte Studiengänge der Nachweis einer besonderen Vorbildung oder Tätigkeit vorausgesetzt wird,
  • Eignungsprüfungen für bestimmte Studiengänge (Design, Innenarchitektur, Journalistik, Kunst, Musik, Sport),
  • Fremdsprachliche Voraussetzungen: Die Fremdsprachenanforderungen sind nicht an allen Hochschulen gleich. Einzelne Fächer schreiben Fremdsprachenkenntnisse nicht vor, empfehlen sie jedoch. Die Anforderungen der einzelnen Fächer sind jeweils bei den Hochschulen zu erfragen.

Die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Rheinland-Pfalz sind darauf eingerichtet, die Abiturientinnen und Abiturienten mit vorgezogener Abiturprüfung in möglichst vielen Studiengängen zum Sommersemester aufzunehmen. Die jeweilige Studienberatung, bzw. das Studierendensekretariat der Hochschule gibt im Einzelnen Auskunft über bestehende Studienmöglichkeiten, Bewerbungsfristen und einzureichende Unterlagen.

Weitere Informationen

Registierung und Bewerbung für Fächer mit
Zulassungsbeschränkungen
über das Portal der 
Stiftung für Hochschulzulassung

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

In Rheinland-Pfalz können qualifizierte Berufstätige ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife bereits seit 1996 unter bestimmten Voraussetzungen an den Hochschulen des Landes studieren. Mit dem am 07.10.2020 in Kraft getretenen neuen Hochschulgesetz wurden die Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Personen zum Hochschulstudium noch einmal deutlich vereinfacht und erweitert. 

Vom Meister zum Master
Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung abgelegt haben, erhalten mit dieser Qualifikation die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für ein grundständiges Studium das zu einem ersten Hochschulabschluss führt. Diese Zulassung gilt sowohl für Hochschulen für angewandte Wissenschaften als auch für Universitäten unabhängig von der Gesamtnote des Abschlusses.

Studieren mit Berufsausbildung
Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnote 2,5 oder besser) abgeschlossen haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Hochschulen und eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten. Auch hier wird auf ein Probestudium mit Eignungsfeststellung bzw. auf eine Hochschulzugangsprüfung grundsätzlich verzichtet.

Modellprojekt
Im Rahmen eines Modellprojekts wurde in bestimmten Studiengängen geprüft, ob auf eine zweijährige Berufserfahrung als Zugangsvoraussetzung verzichtet werden kann, wenn die berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnote 2,5 oder besser) abgeschlossen wurde. Die Auswertung des Modellversuchs hat in die Novellierung des Hochschulgesetz Eingang gefunden, so dass heute generell auf die Berufserfahrung verzichtet werden kann, wenn ein qualifiziertes Ergebnis der beruflichen Ausbildung vorliegt.

Weiterführender Link

Mehr Informationen bietet das Portal zum Studium ohne Abitur in Rheinland-Pfalz unter:
www.studium-ohne-abitur-rlp.de