Immaterielles Kulturerbe
Das 2003 unterzeichnete UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen. Damit hat es – anders als das klassische „materielle“ UNESCO-Welterbe mit seinen Kategorien Weltkulturerbe und Weltnaturerbe – kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken zum Gegenstand.
Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat und befindet sich mittlerweile in seinem dritten nationalen Auswahlzyklus. 2016 war Deutschland mit seiner ersten internationalen Nominierung erfolgreich: "Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften", von Rheinland-Pfalz mit Sachsen als Antrag erarbeitet, ist nun Teil der Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Im Bundesweiten Verzeichnis ist Rheinland-Pfalz mit folgenden Kulturformen vertreten:
Morsetelegrafie (Aufnahmejahr: 2014)
Forster Hanselfingerhut-Spiel (Aufnahmejahr: 2016)
Töpfertradition Westerwälder Steinzeug in und um Höhr-Grenzhausen,
Kannenbäckerland, sowie Breitscheid (Aufnahmejahr: 2016)
Eben wurde der dritte nationale Auswahlzyklus abgeschlossen. Aus den bundesweit eingegangenen Bewerbungen hat die Kultusministerkonferenz (KMK) eine 64 Bewerbungen umfassende Vorschlagsliste erstellt und an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet. Das unabhängige Expertenkomitee hat die Dossiers anhand der fachlichen Kriterien geprüft und bewertet und Vorschläge sowohl zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis, in das Register Guter Praxisbeispiele als auch zur Weiterleitung an die UNESCO (Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit, Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und Register Guter Praxisbeispiele) gemacht. Die KMK und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben am 6.12.2018 die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees abschließend bestätigt.
Folgende beide Kulturformen wurden neu in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen:
Die Wiesenbewässerung in den Queichwiesen zwischen Landau und Germersheim
Das Welttanzprogramm (WTP) für den Paartanz in das Register Guter Praxisbeispiele