Der Widerstand in den Ländern, bei Bildungsträgern, Gewerkschaften und Verbänden gegen die Steuerpläne der Bundesregierung, für Weiterbildungsangebote künftig eine Umsatzsteuer zu erheben, war erfolgreich. Die Streichung der entsprechenden Passage erfolgte insbesondere aufgrund einer von Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg gestarteten Bundesratsinitiative. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung hatte vorgesehen, dass Bildungsmaßnahmen jenseits von Schule und Hochschule nur noch dann von der Umsatzsteuer befreit gewesen wären, wenn sie eindeutig und direkt der beruflichen Weiterbildung dienen würden. Heute hatte der Bundesrat über die Rücknahme der geplanten Besteuerung entschieden.
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