Sommersemester 2020 wird stattfinden
Die Länder betonten nochmals, dass Studierenden kein Nachteil aufgrund des eingeschränkten Lehrangebots entstehen soll. Dies soll insbesondere für Regelungen gelten, die z. B. die Regelstudienzeit beinhalten. So werden sich die Länder beim Bund dafür einsetzen, dass beispielsweise beim BAföG, dem Kindergeld oder der Krankenversicherung flexible Regelungen gefunden werden.